Ehrenrat


Ehrenrat


Aufgaben des Ehrenrates


Ein Ehrenrat ist ein häufig in Vereinen oder Verbänden anzutreffendes Gremium. Als besonderer Beirat befasst er sich mit internen Angelegenheiten, die die Mitglieder des jeweiligen Vereins oder Verbands betreffen, und er berät den Vorstand und die Mitglieder. Tätig werden kann er beispielsweise bei Streitigkeiten untereinander oder vereinsschädigendem Verhalten als Schiedsgericht, aber auch im Zusammenhang mit Auszeichnungen im Sinne einer Ehrenordnung. Dabei handelt der Ehrenrat unabhängig von anderen Gremien. Seine genauen Befugnisse sind in der Satzung geregelt.



Ehrenrats-Mitglieder


Hein Höft (Obmann)

Johann Stobbe und Dieter Bremer (Beisitzer)

Adolf Beckedorf und Wilhelm Lühmann (Ersatzmitglieder)





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